Laut Satzung wird der Mitgliedsbeitrag von der Hauptversammlung festgesetzt. Er ist zu Beginn des Kalenderjahres bzw. der Mitgliedschaft fällig.
Mitgliedsgruppe | Jahresbeitrag |
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (sowie Schüler, Auszubildende, Wehrdienstleistende und Studenten) |
70,00 EUR |
Erwachsene | 96,00 EUR |
Ehepaare ohne Kinder | 115,00 EUR |
Familien mit Kindern | 150,00 EUR |
Aufnahmegebühr einmalig | 30,00 EUR |
Der Austritt aus dem Verein steht jederzeit frei und muss schriftlich mitgeteilt werden. Der Austritt entbindet nicht von der Verpflichtung, den vollen Beitrag für das laufende Kalenderjahr zu bezahlen.
Antrag zur Mitgliedschaft
Den Antrag zur Mitgliedschaft, sowie die Vereinssatzung finden Sie hier.
Antrag auf Mitgliedschaft | |
Vereinssatzung |
ACHTUNG - Hinweise zum Mitgliedsbeitrag
- Die Bezahlung kann nur über das Lastschriftverfahren / Einzugsermächtigung erfolgen
- Die Einzugsermächtigung ist mit der Beantragung der Mitgliedschaft zu erteilen
- Eine Bezahlung auf Rechnung ist NICHT möglich
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Mitgliedschaft
Im Rahmen der Mitgliedschaft beim Schwimmclub Stuttgart-Möhringen 1933 e.V. werden personenbezogene Daten im Verein verarbeitet. Dies sind unter Anderem Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geschlecht, Bankverbindung und Adresse.
Alle personenbezogenen Daten werden im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet. Somit hat jede betroffene Person Recht auf Bestätigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung. Möchte die betroffene Person ihr Recht geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an die Geschäftsstelle oder den Vorstand des Vereins wenden.
Die Einwilligung für personenbezogene Daten (z.B. Namensangaben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Die Einwilligung ist freiwillig; jedoch hat der SC Möhringen das Recht, eine Aufnahme in den Verein bei Widerruf oder bei „nicht akzeptieren“ der Vereinbarung zu verweigern oder die Mitgliedschaft zu beenden, da der organisatorische Aufwand für einen ehrenamtlich geführten Verein zu hoch sein kann.